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Berater




Berater zu Versicherungs- und Finanz-Produkten
'Objektive' Beratung


Sobald ein Berater oder ein Verkäufer eine Bewertung abgibt, ist die subjektiv. Insofern ist der Hinweis auf eine "objektive" Beratung fast immer falsch. Selbst die Beratung der Mitarbeiter in den Verbraucher-Zentralen e.V. ist - streng genommen - subjektiv und nicht objektiv.

Uneigennützigigkeit des Beraters
Wenn von objektiver Beratung die Rede ist, ist aber meist etwas anderes gemeint. Man will damit ausdrücken, daß der Berater selbst keinen materiellen Eigennutzen daraus zieht, was er empfiehlt.

    Beispiel 1
    Ein VersicherungsVerkäufer hat einen eigenen Nutzen, wenn er zum Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung rät. Er bekommt eine Provision fürs Zuraten und nicht fürs Abraten. Das hat Einfluß darauf, was er erzählt, wie er es erzählt, was er lieber nicht erzählt.

    Beispiel 2
    Der Berater der Verbraucher-Zentrale e.V. hat keinen eigenen materiellen Nutzen, wenn er zum Abschluß einer Versicherungs-Police rät oder davon abrät.

Beratung ohne materiellen Eigennutz an den Empfehlungen bieten:


Versicherungen
Vom Gerichts-Präsidenten
zugelassene Rechtsbeistände für Versicherungsberatung

    Das sind spezielle Berater (keine VersicherungsVerkäufer), die vom Präsidenten der für sie zuständigen Justizbehörde (Amtsgericht oder Landgericht) die Zulassung nach dem  Rechtsberatungsgesetz zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet der Versicherungen und des Versicherungsrechts erhalten haben.

    Die Tätigkeit umfaßt

    • die Beratung zu bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungen (kein Verkauf von Versicherungen!)


    • die versicherungsrechtliche Beratung im Schadenfall im Vorfeld eines Gerichts-Prozesses
      (zum Beispiel wenn Gesellschaft nicht zahlen will)


    • das Erstellen von Versicherungs-Gutachten für Verbraucher, Unternehmen, Gerichts-Prozesse

      Informationen über die Tätigkeit, Internet-Adressen etc.


Berater der Verbraucherzentralen e.V.
    Sie bieten für Verbraucher (nicht für Firmen) eine uneigennützige Beratung an. Die Beratungs-Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind es circa 50 EURO je Beratungsstunde, in anderen Bundesländern teilweise erheblich weniger. Einfache Auskünfte (keine Beratung) kosten weniger.

     Internet-Adressen


Bund der Versicherten e.V.
Geldanlagen
Berater der Verbraucherzentralen e.V.
    Sie bieten für Verbraucher (nicht für Firmen) eine uneigennützige Beratung an. Die Beratungs-Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

     Internet-Adressen


Öffentlich vereidgte IHK-Sachverständige
für die Fachbereiche Kapitalanlagen und private Finanzplanung

    Das ist ein noch junger Zweig des Sachverständigen-Wesens weniger Industrie- und Handelskammern. Fragen Sie vor Ort bei der Kammer nach Anschriften dieser Experten.


Honorar-Berater für Finanzberatung
    Diese Berater benötigen nur eine Gewerbe-Anmeldung und eine Zulassung nach der Gewerbeordnung zur Ausübung der Tätigkeit. Eine staatliche Prüfung bezüglich der Eignung, der Kenntnisse und Fähigkeiten gibt es nicht. Jeder, der lesen und seinen Namen schreiben kann, kann für wenige EURO diese Berufs-Tätigkeit anmelden und ausüben.

    Es gibt fundierte Experten wie auch unfähige "Hausierer" innerhalb dieses Berufsstandes.
Baufinanzierung
Berater der Verbraucherzentralen e.V.
    Sie bieten für Verbraucher eine uneigennützige Beratung an. Die Beratungs-Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

     Internet-Adressen


Honorar-Berater für Baufinanzierung
    Diese Berater benötigen nur eine Gewerbe-Anmeldung und eine Zulassung nach der Gewerbeordnung zur Ausübung der Tätigkeit. Eine staatliche Prüfung bezüglich der Eignung, der Kenntnisse und Fähigkeiten gibt es nicht. Jeder, der lesen und seinen Namen schreiben kann, kann für wenige EURO diese Berufs-Tätigkeit anmelden und ausüben.

    Es gibt fundierte Experten wie auch unfähige "Hausierer" innerhalb dieses Berufsstandes.


Finanzmakler, Finanzkaufleute, Vermögensberater, etc. nennen sich zwar "Berater", sind aber nach dem Gesetz "Verkäufer". Verkäufer haben eigene Interessen beim Verkauf, das ist vor allem das Provisions-Interesse.