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Zehn Jahre nach uns erklärt der Bundes-Finanzminister:
Weniger Geld für Urlaub - mehr für Alter, Rente und Pflege


Vor 10 Jahren schrieben wir es erstmals: Wer zweimal im Jahr in Urlaub fährt, kann sich das in Zukunft nur noch einmal jährlich oder sogar nur noch alle zwei Jahre leisten. Wer einmal im Jahr in Urlaub fährt, kann sich das in Zukunft nur noch alle zwei oder sogar alle drei Jahre leisten. Das wollte niemand hören. Das wollte niemand wahrhaben.

Der Provinz-Politiker Peter Harry Carstensen, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, hatte kürzlich ähnliches verkündet und ist dafür heftig kritisiert worden. Doch jetzt ist es sozusagen die offizielle Linie der deutschen Bundesregierung.

Denn Bundes-Finanzminister Steinbrück bricht jetzt offiziell mit diesem Tabou! In den "nächsten Jahrzehnten" müsse mehr Geld für Alter, Gesundheit und Pflege aufgebracht werden, kündigte er an. Notfalls müssten die Deutschen künftig auf Urlaubs-Reisen verzichten. Das sagte er der Fernseh-Zeitschrift "Hörzu".

Nachtrag: Peer Steinbrück hat die erwartete Prügel aus den Medien und der Bevölkerung bekommen. Auch die Kanzlerin zeigte sich pikiert. Und brav relativiert der Peer jetzt seine Aussage. Oder doch nicht?! "Ich habe mich nicht aufspielen wollen als Staatskommissar für Urlaubsfragen." Mit anderen Worten: Ob die Bürger sich beim Urlaub oder bei anderem "Gegenwartskonsum" einschränken, um zusätzlich Geld in die Altersvorsorge zu stecken, ist egal und muß eh jeder für sich entscheiden.

Also, liebe Leser, schon mal mit dem Tarif-System des Öffentlichen Nahverkehrs auseinander gesetzt?!



TV-Talk-Runde zur Rente: Schrei mich tot
Norbert, Albrecht, Bernd und Hugo krakelen um die Wette
Schön war's am 31.05.2006 abends um 20.15 Uhr. Schön laut. Im Südwest-Fernsehen trafen Pro und Contra zum Thema "Die Vorsorgelüge: Ist die Rente doch sicher?" aufeinander. Norbert und Albrecht, alte Haudegen von CDU und SPD, verteidigten ihre politische Lebensleistung. Staatliche deutsche Rentenversicherung HURRA, HURRA, HURRA. Damals wie heute. Der Bernd verkauft private Versicherungen und Geldanlagen. Unter anderem. Er schreibt auch Bücher zum Thema. Und hält Vorträge. Daß der die deutsche Rentenversicherung nicht für so toll hält wie Norbert und Albrecht, ist klar. Denn dann könnte er keine privaten Finanz-Produkte verkaufen und wäre arm dran. Das meinen zumindest Norbert und Albrecht. Der Bernd ist befangen, das gilt nicht, was der sagt und schreibt. Und der sagt schon mal ganz fiese, böse Sachen. In der Zeitung von dem Hugo. Also wo Hugo auch drin schreibt. Der Hugo hat viele CDU-Leute und viele Wirtschafts-Leute lieb, und ist obendrein ganz dicke mit dem Springer-Verlag. Hugo war mal Journalist und ist jetzt Publizist. Da schreibt er Kolumnen und Bücher.

Der Albrecht hat seine zwei letzten Bücher erwähnt. Da steht drin ... Ach, geht viel einfacher, steht alles auf seiner Internet-Homepage. Tja, jetzt müßten wir eigentlich eine halbe Stunde auf Sie warten, denn die brauchen Sie schon, um sich dort das Hintergrundwissen zu Albrecht zu besorgen. ... Na gut, dann doch die Zusammenfassung für die Eiligen: Verschwörung der Finanz-Industrie gegen die Gesetzliche Rentenversicherung. Willige Journalisten und deren Medien hauen pausenlos drauf und machen sie nieder einschließlich deren Verteidiger, vor allem Norbert. Und die Medien verweisen natürlich gerne auf die professoralen Kritiker der staatlichen Rentenversicherung, aber die kriegen alle Geld (oder fast alle?) von den privaten Finanzprodukt-Anbietern. ALLES GEKAUFT, ALLES ABGEKARTERT, ALLES GESCHMIERT, ALLES KORRUPT. Und die Politik spielt denen schön in die Hände, in dem sie Gesetze zum Schaden der staatlichen Rentenversicherung und zum Wohl der Anbieter privater Altersvorsorge-Produkte macht. Böse, böse Welt. Und der "normale" Bürger merkt von dieser ganzen "Verschwörung" nichts.

Warum das Ganze? Logisch, alle "Täter" in der Verschwörungs-Kette profitieren am Verkauf privater Altersvorsorge-Produkte! Profit mit geschürter Zukunfts-Angst der Bevölkerung!

Der Albrecht und der Norbert dagegen meinen nach wie vor, daß die staatliche Rentenversicherung die Probleme selber lösen könnte. Statt zusätzlicher Riester-Rente neben staatlicher Rente, hätte man einfach diese Riester-Beiträge in die staatliche Renten stecken sollen. Die sei ohnehin jeder privaten Rente überlegen, da sie nicht pleite gehen könne. Eine private Rentenversicherung abzuschließen löse das eigentliche Renten-Problem gar nicht. Das eigentliche Renten-Problem ergebe sich aus der Tatsache, daß zu wenig Kinder geboren werden (bei steigender Rentner-Zahl) und es eine sinkende Zahl beitragspflichtiger Arbeitsplätze gebe. Daran ändere der Abschluß einer privaten Rentenversicherung doch nichts!

Auf diese Argumentation gingen Bernd und Hugo nicht ein. Hugo warf Nebelkerzen und vergaloppierte sich mit Falschaussagen. Der Bernd warf immer wieder ein, daß ohne private zusätzliche Altersvorsorge die Altersarmut drohe. Norbert und Albrecht wiederum haben nichts gegen zusätzliche Altersvorsorge, aber sie haben etwas dagegen, daß dies in private Verträge fließt. Über all auf der Welt seien massenhaft private Altersfonds und -versicherungen pleite gegangen. Ihr Credo: Mehr vorsorgen ja, aber mehr staatlich und nicht mehr privat!

Bewertung:
99,99% der Zuschauer werden so gut wie gar nichts verstanden haben. Krakelen, dazwischen quatschen, Themenwechsel, Polemik, Falschaussagen. Und so weiter. 45 Minuten vertane Lebenszeit. Mehr bringt es, die Bücher von Albrecht und Bernd zu lesen. Kaufen Sie sie billig als mehrfach gebrauchtes Gebraucht-Exemplar, wenn es die dann für 2,00 Euro das Stück gibt.



Gesetzliche Renten-Versicherung unter Druck
Medien, Promis, Journalisten machen Front
Rächer der GRV: Norbert Blüm Reloaded - Er kämpft wieder
Nicht neu ist es, daß Prominente gegen hohe Bezahlung Werbung für ein Produkt machen. Herr Beckmann, der Trivial-Plauderer der ARD, macht Werbung für eine private Versicherung. Was ist nun, wenn die Plaudertasche in seiner TV-Sendung Stimmung gegen die Gesetzliche Renten-Versicherung und Stimmung für die private Renten-Absicherung macht? Und zwar ohne zu erwähnen, daß er selbst von der einen Seite bezahlt wird.

Die Situation ist nicht fiktiv, es gab sie. Herr Beckmann hatte Herrn Blüm zu Gast in seiner Sendung. Der stand mächtig unter Strom, weil das Boulevard-Medium "BILD" ihn selbst und die Gesetzliche Rentenversicherung tagelang fertig gemacht hatte. Der "BILD" wiederum macht man den Vorwurf, daß sie über das Internet selbst Renten-Versicherungen der Allianz verkaufe. Damit sei sie alles andere als neutral.
Der Herr Blüm schlug also zurück, aber er wußte nicht, daß Herr Beckmann Werbung für private Rentenversicherungen macht. Und die TV-Zuschauer wußten es auch nicht, wenn sie die Anzeigen-Werbung mit Herrn Beckmann bisher nirgendwo gesehen hatten.

Die Frage aller Fragen ist also: Hat Herr Beckmann den Herrn Blüm mit manchmal dummen, manchmal unsachlichen, manchmal albernen Zwischenfragen aus dem Konzept bringen wollen, weil er "im Sold Privater Anbieter" steht? Kann es bei Herrn Beckmann nicht einfach auch berufliche Unfähigkeit gewesen sein? Mal ehrlich: Sind wir nicht alle froh, daß Leute wie Beckmann und Kerner nicht Zahnarzt oder Herz-Chirurg geworden sind? Gut, Sie werden vielleicht sagen, da müßten dann nicht Millionen drunter leiden. Das ist zynisch!

In der Beckmann-Sendung war auch eine Frau Nina Ruge. Die ist Promi-Tratsche beim ZDF. Und hat mal Werbung für eine private Versicherung gemacht. Hat sie deshalb gegen Herrn Blüm geredet? Oder hat sie dagegen geredet, weil man heute überall sehen, lesen und hören kann, daß der Blüm damals vielleicht falsche Weichen in der Renten-Politik gestellt hat? Man weiß es nicht.

TV-Leute wie auch Print-Journalisten treten gerne gegen Honorar auf Betriebsfesten, Firmen-Veranstaltungen und Podiums-Diskussionen auf. Viele verdienen mit Werbung und solchen Events ein Mehrfaches dessen, was sie als Honorar vom Fernseh-Sender bekommen. Wie heißt es so schön bei "Kir Royal", der ARD-Fernsehserie von Helmut Dietl: "Wer drin ist, ist drin." Der bekannte Promi-Name bürgt für ein volles Haus. Ist jetzt jeder Chef-Redakteur eines Wirtschafts-Magazins verdächtig, wenn er für eine Versicherungs-Gesellschaft oder Bank oder Finanzverkaufs-Organisation eine Plauder-Runde moderiert? Verpflichtet ihn das, auch bei seiner journalistischen Tätigkeit einseitig für seinen Auftraggeber aufzutreten? Oder ist die Gefahr eher, daß man ihn langfristig mit solchen Engagements gefügig macht und hält? Mehrere Moderationen im Jahr und das Eigenheim ist lässig in kurzer Zeit abbezahlt.

Unbestritten ist, daß sich im Fernsehen viele angebliche "Experten" tummeln, von denen die Zuschauer nicht wissen, daß diese Geld von Anbietern der Finanz-Industrie erhalten. Irgendwann vor Jahren ist wahrscheinlich mal "einer vom Fernsehen" darauf gekommen, daß "Experten" der Produkt-Anbieter beim Zuschauer ... sagen wir irgendwie nicht als "neutral genug" rüber kommen. "Tja, Herr Renten-Experte von der Rentnerfroh-Versicherung, was empfehlen sie denn so zur Lösung des Problems?" Aha, eine private Renten-Versicherung. So so so. Nein, so ein Zufall. Wer hätte das gedacht."

Eine andere Lösung mußte her: Professoren als Experten. Die meisten dieser Zunft sind für das TV nicht zu gebrauchen. Aber ein paar wenige sind fernseh-tauglich und massen-kompatibel. Mann, gefällige Optik, tiefe Stimme, ein paar graue Haare, und die Fähigkeit, auch mal simple Sätze für das einfache Volk zu formulieren. Und ein Institut im Rücken, das "gefördert" wird. Mal vom Staat (Steuern), mal von der Wirtschaft, mal von beiden. Ein Professor ohne Institut? Ist wie Fußball ohne Ball!

Sitzt ein von der Wirtschaft "geförderter" Instituts-Professor nun bei Christiansen, Kerner oder steht bei Plasberg rum, wird zwar schon mal der Instituts-Name eingeblendet, aber nie der Geldgeber. Warum? Offenbar weil die TV-Macher nicht wollen, daß die Zuschauer auf den Gedanken kommen, der "Experte" könnte "gekauft" sein. Oder sie haben einfach schon mal für den unmündigen dummen Zuschauer entschieden "Der würde das auch so sagen, wenn er (das Institut) kein Geld von Produkt-Anbietern bekäme".
Übrigens, es sind nicht immer Professoren. In TV-Programmen treten auch schon mal die Pressesprecher auf, die dann als "Experten" aber nicht als Pressesprecher vorgestellt werden. Wer sich dabei nur böses denkt?

Der Norbert, der schlägt sich jetzt per Brief mit dem Chef des Boulevard-Mediums "BILD". Und in "BILD" schlägt er sich auch noch mit seinem früheren "Partei-Freund" Bohl (Kanzleramts-Minister). Der Bohl arbeitet mittlerweile für eine "Vermögensberatungs-Gesellschaft". Bohl und Kohl (Ex-Kanzler) sind befreundet mit Pohl. Dem gehört diese "Vermögensberatungs-Gesellschaft".

Link zum Beckmann-Blüm-Ruge-Script, zur Brief-Schlacht, zum Thema "Wer wird von wem" bezahlt: ***
Fundstelle


Link zum Thema Verkaufs-Bude "BILD": ***
Fundstelle


Link zum Thema "BILD"-Kampagnen: ***
Fundstelle



Gesetzliche Renten-Versicherung
Die Diskussion ist endlich entbrannt
So schlimm ist es wirklich
Es hat lange gedauert, bis die gesamte Republik bezüglich der Erwartung an die Gesetzliche Renten-Versicherung aufgewacht ist. Den Schuh müssen sich die populären Massen-Medien anziehen. Erst als die - leider viel zu spät - anfingen, kristisch, ausführlich und vor allem immer wieder zu informieren, wurde es der Bevölkerung klar: Die Gesetzliche Rente kann unmöglich ausreichen.
Leider glauben viele aber immer noch, daß die Gesetzliche Rente in Zukunft mehr zahlen kann als das Sozialhilfe-Niveau. Kann sie aber nicht. Es ist kein böser Wille der Politik. Es ist ... einfach nur MATHEMATIK! In den nächsten 20 Jahren wird die Gesetzliche Rente auf höchstens Sozialhilfe-Niveau abrutschen. Nicht ausgeschlossen ist, daß das Niveau sogar unter diese Grenze fallen wird.
Hätte man das verhindern wollen, hätte man vor 20 Jahren das System ändern müssen. Jetzt ist es bereits zu spät, um das Problem vollkommen in den Griff zu bekommen. Man kann jetzt nur noch Schadenbegrenzung betreiben.

Wir haben es bereits in den 90er Jahren hier geschrieben und tun es jetzt wieder: Sie brauchen jeden Cent, jeden Euro, den Sie übrig haben, für die Alters-Rente (und die noch kommenden horrenden Kosten-Steigerungen der Krankenversicherung). Und unter "Über-Haben" verstehen wir alles was oberhalb der Grundsicherung zur Verfügung steht. Wir sagen voraus, daß sich ab 2015 nur noch jeder zehnte Arbeitnehmer einen Urlaub mit Verreisen leisten können wird! So schlimm? Ja, so schlimm wird es werden. Mindestens!



Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs:
Lebensversicherung: Verjährungs-Diskussion
Dieser Abschnitt bezieht sich auf das im nächsten Abschnitt genannte "Sensations-Urteil" des Bundesgerichtshofs zur Lebensversicherung
Verjährung von Ansprüchen: "Die Ansprüche aus dem Versicherungs-Vertrag verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann." ( Paragraph 12 Versicherungs-Vertrags-Gesetz)
Hieraus zieht ein Teil der Rechtsexperten den Schluß, daß dies auch im vorliegenden Fall gilt. Andere Rechtsexperten verneinen das. Paragraph 12 sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes nicht anzuwenden.
Wie dem auch sei, es ist das beste, wenn Betroffene bis Ende des Jahres 2005 ihre Ansprüche beim Versicherer schriftlich (Einschreiben mit Rückschein anmelden. Wir gehen davon aus, daß Betroffene ohnehin der anwaltlichen Hilfe oder Hilfe eines Versicherungs-Rechtsbeistandes bedürfen.



Bundesgerichtshof spricht Sensations-Urteil
Lebensversicherung: Bei Kündigung mehr Geld zurück
Im Jahr 2001 hat der BGH dazu erstmals höchstrichterlich geurteilt. Die Versicherungs-Unternehmen haben daraufhin einige Vertrags-Klauseln neu formuliert. Es kam zu neuen Klagen von Versicherten, weil die neuen Klauseln nur sprachlich abgeändert wurden, inhaltlich aber den rechtswidrigen entsprachen.
Der BGH hat jetzt geurteilt, daß auch die neu formulierten Klauseln von 2001 (für die Berechnung der Auszahlung bei Kündigung) rechtswidrig sind. Und als Reaktion darauf hat er abschließend jetzt auch festgelegt, wie der Mindestbetrag bei einer Rückzahlung zu berechnen ist. Übrigens: Ein Versicherungs-Unternehmen kann mehr zurückzahlen, aber nicht weniger als den Mindestbetrag.

Das Urteil wirkt nicht nur auf zukünftige Abschlüsse sondern auch auf bereits gekündigte und ausbezahlte Policen ab 1994. BGH: "Insgesamt dürften davon 10 bis 15 Millionen Verträge betroffen sein, die zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen worden sind." Hinzu kommen die ab Mitte 2001 neu angeschlossenen Policen mit den geänderten Klauseln.

Insbesondere viele Versicherungs-Unternehmen mit hohen und mittelhohen Kosten haben zuwenig gezahlt. Das liegt daran, daß die Beiträge der Kunden vor allem zu Beginn einer Laufzeit vollständig oder überwiegend für Kosten verbraucht werden. Versicherungs-Unternehmen mit niedrigen Kosten erreichen dagegen den Mindestbetrag bereits kurz nach Beginn der Laufzeit.

Das Urteil gilt als Sensation in der Versicherungs-Branche und bei den Verbraucherschutz-Verbänden. Offenbar hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zugunsten der Verbraucher gesprochen, mit dem so kaum jemand gerechnet hat.

Link zur Fundstelle



Fusion aller Rentenversicherungs-Träger
'Deutsche Rentenversicherung' ab 01.10.2005
Bisher gibt es für verschiedene Berufsgruppen auch verschiedene Rentenversicherungs-Träger: BfA, LVA, Knappschaft, Seekasse, Bahnversicherung. Ab 01.10.2005 gibt es nur noch eine Renten-Behörde, die 'Deutsche Rentenversicherung'. Sie bekommt dann jeweils entsprechend der Berufsgruppe ein Anhängsel an den Namen wie "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See". Grundlage ist das "Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG)". Ziel der Reform soll sein, wirtschaftlicher, effektiver und kundennäher zu arbeiten.

Bundesverfassungsgericht zu Lebensversicherungen
Neue Gesetze zum Schutz der Kunden gefordert
Seit vielen Jahren waren mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins 'Bund der Versicherten' Musterklagen beim Bundes-Verfassungs-Gericht anhängig. Worum ging es? Ein paar Lebensversicherungs-Unternehmen haben neue Gesellschaften gegründet und die Kundenverträge zwangsweise dorthin transferiert. Allerdings haben sie nicht das gesamte Geld der Kunden mit transferiert. Die sogenannten noch nicht realisierten Gewinne (Stille Reserven) übertrugen sie nicht mit und entzogen sie somit den Kunden. Stille Reserven ergeben sich aus der Differenz zwischen steuerrechtlichem Buchwert und tatsächlichem Marktwert von Vermögensanlagen. Es handelt sich vor allem um Wertzuwächse von Immobilien, in die die Beiträge der Kunden investiert worden waren. Diese Wertzuwächse tauchen in Bilanzen erst dann auf, wenn die Immobilien tatsächlich wieder verkauft werden. Und da Versicherungs-Unternehmen Immobilien in der Regel über Jahrzehnte behalten, kriegen die Kunden vom Wertzuwachs auch solange nichts ab. Im Fall der Beiseite-Schaffung durch Bestands-Übertragung sogar endgültig. Das Geld aus diesen Vermögenswerten kriegen nach dem Verkauf einer solchen Immobilie die Aktionäre des Versicherungs-Unternehmens!
In einem zweiten Verfahren wurde die Berechnung des sogenannten Schlußgewinn-Anteils angegriffen. Vorwurf der Kläger: Der Kunde habe keine ausreichende gesetzliche Grundlage, gerichtlich prüfen zu lassen, ob alle Vermögenswerte bei der Bemessung der Gewinn-Beteiligung angemessen berücksichtigt worden seien.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden:
Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit mit seinen Gesetzen die Belange der Kunden nicht genügend geschützt. Deshalb bleibt es dabei, daß die Kunden, deren Policen bereits beendet sind, keine weiteren Rechtsansprüche auf eine höhere Auszahlung haben. Die Alt-Versicherten sind die Dummen, denen Millionen Euro weg manipuliert wurden.
Für die Zukunft wird der Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende des Jahres 2007 eine neue Gesetzes-Grundlage zu schaffen, mit der die Rechte der Versicherungs-Kunden ausreichend geschützt werden. Ob eine solche Neu-Regelung auch für bereits laufende, noch nicht beendete Policen, gelten wird, kann der Gesetzgeber frei entscheiden.

Hinweis: Nicht jedes Versicherungs-Unternehmen hat seine Kunden derart behandelt, wie es das Verfassungsgericht jetzt kritisiert.

Einzelheiten folgen nach Urteils-Studium


Gesetzl. Renten-Versicherung: Sand in die Augen
Renten-Berechnungen weitgehend nutzlos
"Lassen Sie Ihre Renten-Ansprüche berechnen", hört und liest man immer häufiger. Wozu? Wer heute 45 Jahre oder jünger ist, kriegt doch in 20 oder 30 Jahren nicht das heraus, was man jetzt ausrechnet. Wieviele Rentner es dann geben wird, kann man noch halbwegs abschätzen. Aber wieviele Beitrags-Zahler es geben wird und wieviel die für die Rente zahlen können, weiß kein Mensch. Zu welchem Renten-System mit welchen Ansprüchen werden die nächsten 10 Renten-Reformen geführt haben? Keiner weiß das.
Unser RAT: Bringen Sie jeden Cent, den Sie nicht für das tägliche Leben brauchen, für die Rente und für die Krankenversicherung im Renten-Alter auf Seite. Ach ja, auch wenn´s schwer fällt: Drehen Sie Ihre Ansprüche herunter und sparen Sie so Geld. Sie werden es im Alter dringend brauchen. Und "Alter" dauert wahrscheinlich lange.


 
Renten-Informationen werden glaubhafter
Hochrechungen mit geringeren Prozentsätzen
Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Vergangenheit an die Beitrags-Zahler Informationen mit utopischen Hochrechnungen für die Altersrente geschickt. Dafür ist sie hart von vielen Seiten gescholten worden. Offenbar hat die Kritik zur Einsicht geführt. Oder ist es am Ende doch nur so, daß man mit niedrigeren Berechnungen für die Altersrente den Verkauf von Riester-Renten-Policen fördern will?
Wie dem auch sei. Die neuen Berechnungen gehen nur noch von 1% oder 2% Steigerung der Altersrente aus. Die Steigerung der Altersrente ist Folge der Koppelung an die durchschnittliche Netto-Lohn-Entwicklung in Deutschland. Im wesentlichen (aber nicht nur) geht es einfach um die Inflations-Anpassung der Rente. Die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung haben nun mit viel Verspätung zur Realität gefunden.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


Hypotheken-Finanzierung per Lebensversicherung
Gerichts-Urteil gibt einigen Hoffnung
Hunderttausende haben ihre Immobilie mit einer Kapital-Lebensversicherung finanziert. Insbesondere bei fremdgenutzten Immobilien brachte diese Art der Finanzierung Steuer-Vorteile. Dabei wurde den Betroffenen vorgerechnet, zu welchem Zeitpunkt die Lebensversicherung die erforderliche Kreditsumme für die Tilgung auf einen Schlag erreichen wird. Der Haken: Die Gewinn-Beteiligung der Lebensversicherung ist variabel, läßt sich also gar nicht bestimmen. Die Berechnungen waren eigentlich nur vage Vorhersagen. In den letzten Jahren ist diese Gewinn-Beteiligung der Lebensversicherung massiv eingebrochen.


Das führt dazu, daß einem Immobilien-Finanzierer zum Beispiel statt der nötigen 300.000 Euro nur 215.000 Euro zum geplanten Kreditende aus der Lebensversicherung zur Verfügung stehen. Vor diesem Desaster stehen Hunderttausende. Es geht um einen hohen zweistelligen Milliarden-Betrag.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt in einem Fall (Az: 15 U 8/02) entschieden, daß nicht der Kreditnehmer sondern die finanzierende Bank den Schaden zu tragen hat. Das Urteil ist aber wohl nur auf einige wenige Fälle übertragbar. Denn die Richter stellten das Urteil vor allem auf eine sehr spezielle Klausel im Darlehens-Vertrag ab, die sich für die Bank nun als Stolper-Falle im eigenen Kleingedruckten erweist. Dennoch gibt das - wie gesagt sehr spezielle - Urteil etwas Hoffnung für andere.


Lohnt kaum noch: Police verkaufen
Geschäfts-Einbruch absehbar
In letzter Zeit liest man in der Presse immer häufiger über die Aufkäufer von Lebensversicherungs-Policen. Offensichtlich wird Archiv-Material aufgewärmt, daß vollkommen überholt, sprich inaktuell ist. Weil die Gewinne massiv wegbrechen, sinkt auch die Zahl der Kaufwilligen solcher Policen sehr stark. Und für die Policen der Versicherungs-Gesellschaften, deren Gewinn-Reserven gegen Null tendieren, findet sich kein Käufer mehr. Alt-Käufern droht ein finanzielles Desaster. Lag der Aufkauf-Preis früher um bis 15% höher als der Rückkaufswert im Fall der Kündigung, so sind es jetzt fast nur noch 1% bis 3%.

Garantie-Zins für Lebensversicherungen
Deutliche Absenkung ab 01.01.2004
Deutsche Lebensversicherungen geben eine Zins-Garantie ab. Auf den Spar-Anteil (also nur auf einen Teil des Beitrages) gibt es mindestens den Garantie-Zins. Den legt der Gesetzgeber fest und paßt ihn von Zeit zu Zeit dem allgemeinen Zins-Niveau des Kapitalmarktes an.
Von bisher 3,25% auf 2,75% hat der Gesetzgeber den Garantie-Zins gesenkt.
Der neue Garantie-Zins gilt nur für ab 2004 neu abgeschlossene Policen. 'Alte' Policen behalten den Garantie-Zins, der zum Zeitpunkt ihres Abschlusses galt.
Wir plädieren dafür, den Garantie-Zins abzuschaffen. Auch ohne die hohen Aktien-Verluste der letzten Jahre bringt der Garantie-Zins Lebensversicherer an den Rand der Pleite. Er ist ein Relikt aus einer anderen Zeit mit anderen Rahmen-Bedingungen.
Nicht senken sondern abschaffen, den Unsinn!

Promotion-Artikel in Tagespresse
Anbieter als Journalisten tätig
Auf der Suche nach Einnahmen belassen es immer mehr Presse-Organe nicht mehr dabei, Finanz-Anbieter als "Sponsoren" einer Seite auftreten zu lassen. Nein, immer öfter stammen die Artikel selbst von Anbietern. "Der Autor leitet den Bereich Privatkunden-Beratung bei der XYZ Bank" steht irgendwo ganz klein. Da wundert es nicht, wenn Halbwahrheiten und Lügen zur Förderung des Verkaufs den seriösen Journalismus ersetzen. Das neueste Verdummungswerk einer Zeitung war ein "Artikel" zum Thema »Fondsgebundene Lebensversicherung«. Nicht ein einziger Nachteil dieses Produkts wurde aufgezeigt. Stattdessen lobte der Verkaufs-Journalist alles in höchsten Tönen.
Wir empfehlen: Schreiben Sie dem Verlag und dem Chef-Redakteur, was Sie von solchen Verdummungs-Artikeln halten.




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