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Steuerpflichtiger Anteil der Kapital-Erträge

Bestimmte Kapital-Erträge zählen als Einkommen und unterliegen wie das Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn die Summe aus den steuerpflichtigen Kapital-Erträgen einen  Steuer-Freibetrag übersteigt.


Steuerfrei
Den Teil des Gewinns, der aus Kurststeigerungen der im Fonds befindlichen Werte resultiert, ist steuerfrei, wenn man die Fonds-Anteile länger als 6 Monate hält. Verkauft man vor Ablauf dieser Frist, zählen die Kurssteigerungen zu den steuerpflichtigen Erträgen.

Steuerpflichtig
Der Teil des Gewinns aus Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und dergleichen ist steuerpflichtig.
Sparer, deren gesamte steuerpflichtige Erträge (aus Fonds und allen anderen Geldanlagen) den Steuer-Freibetrag nicht überschreiten, kommen ohne Steuerabzug davon. Ansonsten werden die Erträge oberhalb des Freibetrags dem sonstigen Einkommen hinzugeschlagen.

Aus statistischen Auswertungen der letzten 20 Jahre ergibt sich:
Mit rund drei bis vier Prozentpunkten steuerpflichtigem Anteil sollte man rechnen. Das ist etwa der Dividenden-Anteil, der dem Fonds zufließt. Bei einzelnen Fonds kann der steuerpflichtige Teil sehr viel geringer oder höher sein.
Beispiele für den steuerpflichtigen Anteil bei Aktienfonds finden Sie im  Extra-Kapitel über Aktienfonds.

Bei Standard-Rentenfonds besteht der Ertrag fast vollständig aus Zinsen, die dem Fonds zufließen. Nur ein geringer Teil resultiert aus Kursgewinnen. Etwa 90% bis 98% des gesamten Ertrages sind daher steuerpflichtig. Schafft ein Rentenfonds zum Beispiel 7% Ertrag, sind (je nach Fonds) 6,3 Prozentpunkte bis 6,9 Prozentpunkte steuerpflichtig.
Die Investment-Gesellschaften bieten aber auch Anteile an sogenannten »steuer-optimierten Rentenfonds« an. Der steuerpflichtige Anteil solcher Fonds kann nur die Hälfte oder noch weniger von dem betragen, was für Standard-Rentenfonds üblich ist.

Bei Immobilienfonds sind etwa vier Prozentpunkte steuerpflichtig (vor allem Mieteinnahmen), der Rest ist steuerfrei (Wertsteigerungen der Immobilien).

    Steuer-Märchen Immobilienfonds
    Immobilienfonds werden aufgrund des steuerfreien Teils gerne als Anlage angepriesen, bei der man einen Steuervorteil gegenüber den Geldanlagen hat, die Zinsen abwerfen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Der Steuervorteil kommt nur dann zum Tragen, wenn der Steuer-Freibetrag überschritten wird. Und dann muß genau geprüft werden, ob nicht trotz höherem Steueranteil die Zinsanlage am Ende die höhere Nach-Steuer-Rendite hat. Zinsanlagen warfen in der Vergangeheit langfristig über einen Prozentpunkt mehr Rendite ab als Immobilienfonds. Folgendes Beispiel illustriert dies eindrucksvoll. Unterstellt wird, daß der Anleger den Steuer-Freibetrag bereits mit anderen Geldanlagen ausschöpft.

    Beispiel Immobilienfonds Rentenfonds
    Rendite vor Steuern

    6, 10%

    7, 40%

    steuerpflichtig 4, 10% 6, 50%
    steuerfrei 2, 00% 0, 90%
    Steuersatz 50% 50%
    Rendite nach Steuern
    4, 05% 4, 15%




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