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Steuerpflichtiger Anteil der Kapital-Erträge
Bestimmte Kapital-Erträge zählen als Einkommen und
unterliegen wie das Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht.
Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn die Summe aus
den steuerpflichtigen Kapital-Erträgen einen
Steuer-Freibetrag
übersteigt.
Steuerfrei
Den Teil des Gewinns, der aus Kurststeigerungen der im
Fonds befindlichen Werte resultiert, ist steuerfrei, wenn
man die Fonds-Anteile länger als 6 Monate hält. Verkauft
man vor Ablauf dieser Frist, zählen die Kurssteigerungen
zu den steuerpflichtigen Erträgen.
Steuerpflichtig
Der Teil des Gewinns aus
Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und dergleichen ist
steuerpflichtig.
Sparer, deren gesamte steuerpflichtige Erträge (aus Fonds
und allen anderen Geldanlagen) den Steuer-Freibetrag nicht
überschreiten, kommen ohne Steuerabzug davon. Ansonsten
werden die Erträge oberhalb des Freibetrags dem sonstigen
Einkommen hinzugeschlagen.
Aus statistischen Auswertungen der letzten 20 Jahre ergibt
sich:
Mit rund drei bis vier Prozentpunkten steuerpflichtigem
Anteil sollte man rechnen. Das ist etwa der Dividenden-Anteil,
der dem Fonds zufließt. Bei einzelnen Fonds kann der steuerpflichtige
Teil sehr viel geringer oder höher sein.
Beispiele für den steuerpflichtigen Anteil bei Aktienfonds
finden Sie im
Extra-Kapitel
über Aktienfonds.
Bei Standard-Rentenfonds besteht der Ertrag fast vollständig
aus Zinsen, die dem Fonds zufließen. Nur ein geringer Teil
resultiert aus Kursgewinnen. Etwa 90% bis 98% des gesamten
Ertrages sind daher steuerpflichtig. Schafft ein Rentenfonds zum
Beispiel 7% Ertrag, sind (je nach Fonds) 6,3 Prozentpunkte bis
6,9 Prozentpunkte steuerpflichtig.
Die Investment-Gesellschaften bieten aber auch Anteile an sogenannten
»steuer-optimierten Rentenfonds«
an. Der steuerpflichtige Anteil solcher Fonds kann nur die Hälfte oder
noch weniger von dem betragen, was für Standard-Rentenfonds üblich ist.
Bei Immobilienfonds sind etwa vier Prozentpunkte steuerpflichtig
(vor allem Mieteinnahmen), der Rest ist steuerfrei
(Wertsteigerungen der Immobilien).
Steuer-Märchen Immobilienfonds
Immobilienfonds werden aufgrund des steuerfreien Teils gerne als
Anlage angepriesen, bei der man einen Steuervorteil gegenüber den
Geldanlagen hat, die Zinsen abwerfen. Das ist aber nur die halbe
Wahrheit. Der Steuervorteil kommt nur dann zum Tragen, wenn der
Steuer-Freibetrag überschritten wird. Und dann muß genau
geprüft werden, ob nicht trotz höherem Steueranteil die
Zinsanlage am Ende die höhere Nach-Steuer-Rendite hat. Zinsanlagen
warfen in der Vergangeheit langfristig über einen Prozentpunkt
mehr Rendite ab als Immobilienfonds. Folgendes Beispiel illustriert
dies eindrucksvoll. Unterstellt wird, daß der Anleger den
Steuer-Freibetrag bereits mit anderen Geldanlagen ausschöpft.
| Beispiel |
Immobilienfonds |
Rentenfonds |
Rendite vor Steuern
|
6, 10% |
7, 40% |
| steuerpflichtig |
4, 10% |
6, 50% |
| steuerfrei |
2, 00% |
0, 90% |
| Steuersatz |
50% |
50% |
Rendite nach Steuern
|
4, 05% |
4, 15% |
Informationen rumd um Investment Fonds finden Sie auf versicherung.net
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