Voraussetzung für die Ausübung des Berufes Der Beruf des Versicherungsberaters darf nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis der zuständigen Justizbehörde (Präsident des Amtsgerichts oder Landgerichts) nach Art. 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 2 des Rechtsberatungsgesetzes
erteilt wurde. In diesem Gesetz und in den dazugehörenden Ausführungs-Verordnungen
sind die Regelungen über die Berufs-Zulassung und die spätere Berufsausübung
enthalten. Nach der Zulassung steht der Versicherungsberater unter der Aufsicht der Justizbehörde. Dies gewährleistet, daß das rechtsuchende Publikum darauf vertrauen kann, daß jeder zugelassene Versicherungsberater allen Anforderungen seines Berufes genügt und eine korrekte und neutrale Beratung durchführt. Das geforderte Niveau der rechtlichen Kenntnisse ist hoch und übersteigt um einiges das, was Versicherungskaufleute oder Versicherungsfachwirte nachweisen müssen. Rechtsbeistände und gerichtlich zugelassene Versicherungsberater im Internet Wenn man "Versicherungsberater" in eine Suchmaschine eingibt, erhält man unzählige Treffer. Tatsächlich üben diesen Beruf aber nur rund 80 Versicherungsberater in Deutschland aus. Die hohe Trefferzahl kommt deshalb zustande, weil sich viele VersicherungsVerkäufer illegal "Versicherungsberater" nennen, da es besser klingt als "Verkäufer" oder "Vertreter". Die meisten wissen wahrscheinlich gar nicht, daß sie rechtswidrig handeln, wenn sie sich so bezeichnen. Außerdem dürfen sich in der Schweiz die VersicherungsVerkäufer "Versicherungsberater" nennen. Die tauchen dann bei einigen Suchmaschinen, die nur nach Sprache und nicht nach Land unterscheiden, mit auf. Da die meisten dieser von der Justizbehörde zugelassenen Versicherungs-Experten in einem Berufsverband organisiert sind, der eine eigene Homepage
hat, können Sie sich am einfachsten dorthin wenden.
Übrigens: Nicht alle Versicherungsberater sind Mitglied des Verbandes. Wenn Sie in der Liste des Berufsverbandes keinen Berater in Ihrer Nähe finden, heißt das nicht, daß es keinen vor Ort gibt. Rufen Sie beim Büro des Landgerichts-Präsidenten oder Amtsgerichts-Präsidenten an und fragen Sie dort nach. Bezahlung für die Beratung Das Honorar wird nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes bemessen. Vereinbarungen über feste Stunden- oder Aufwands-Pauschalen sind möglich. Im Alltag kann ein Versicherungsberater zwar in vielen Situationen sein Geld wert sein, dennoch benötigt man nicht immer gleich einen Berater, wenn es um Versicherungen geht. Bei einem Umzug beispielsweise denkt man nicht sofort an einen Versicherungsschutz. Will man allerdings einen Transporter mieten, muss man auch auf die richtige Versicherung des Lkw achten. Gerade jüngere Menschen möchten beim Umzug gerne Geld sparen und verzichten deshalb auf die Vollkaskoversicherung des Umzugswagens. Dabei kann diese bei der Autoversicherung gegen einen geringen Betrag abgeschlossen werden. Während eines Umzuges passieren des Öfteren kleine Unfälle und Schäden, denn viele Transporter-Mieter sind es nicht gewohnt, mit einem so großen Wagen zu fahren. Wer beim Transporter mieten sparen möchte, sollte daher nicht gänzlich auf eine Versicherung verzichten, sondern lieber die Preise verschiedener Mietwagenfirmen im Hinblick auf die Tagespauschale, das zusätzliche Kilometergeld und die Kosten für eine Vollkaskoversicherung vergleichen.
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