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Sachwert-Anlage
Unternehmens-Beteiligungen
Beteiligung an einer Firma
Risiko-Anlage ohne Garantie
Die klassische Form der Unternehmens-Beteiligung ist die
Aktien-Anlage.
Sie ist aber nicht die einzige Form der Unternehmens-Beteiligung.
Sie können auch Geschäfts-Anteile an Unternehmen mit einer
anderen Rechtsform als der Aktien-Gesellschaft kaufen. Sie
können sich an Genossenschaften, Offenen Handelsgesellschaften (OHG),
Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht (GmbH) und so weiter
beteiligen.
Jede Unternehmens-Beteiligung ist eine Anlage mit Chancen und
Risiken. Im schlechtesten Fall ist das investierte Geld verloren.
(Je nach Rechtsform haftet man sogar mit dem Privatvermögen!)
Eine Unternehmens-Beteiligung sollten Sie mit einem versierten
Wirtschafts-Anwalt erörtern.
Miese Geschäfte auf dem Grauen Kapitalmarkt
In den letzten Jahrzehnten haben ungezählte Anleger hier
ihr Geld verloren. Einfachen Anlegern (Kleinsparern)
wurden risikoreiche und teilweise betrügerische
Unternehmens-Beteiligungen verkauft. Viele Anleger hatten
gar nicht durchschaut, was sie da unterschrieben haben. Die
wollten eine sichere Geldanlage mit ordentlicher Verzinsung
und bekamen eine riskante Unternehmens-Beteiligung untergejubelt.
Lassen Sie sich die Risiken einer Unternehmens-Beteiligung
von den Mitarbeitern der
Verbraucher-Zentrale e.V.
erläutern, bevor sie so etwas abschließen. Es gibt auch für
ein paar EURO eine kleine Broschüre, die die Risiken einer
"Stillen Beteiligung" aufzeigt.
Um einem Mißverständnis vorzubeugen
Eine Beteiligung an einem Unternehmen ist nicht
grundsätzlich negativ. Bei einer Beteiligung an einem
Unternehmen riskiert man sein Geld. Das muß man wissen
und man muß sich überlegen, ob man eine solch riskante
Kapitalanlage eingehen will.
Eine Unternehmens-Beteiligung ist nicht die höher verzinsliche
Variante einer Sparanlage bei der Bank oder Sparkasse!
Stiller Gesellschafter: "Typische" Stille Beteiligung
Man zahlt eine Einlage in das Wirtschafts-Unternehmen, wird aber
selbst nicht im Unternehmen tätig. Man hat keinen Einfluss auf
die Geschäftsführung und damit keinen Einfluß darauf, ob die
Einlage die man geleistet hat, nützlich sprich gewinnbringend
investiert wird oder nicht. Die Höhe der Einlage, die Dauer
und die Modalitäten für den Fall des Gewinns oder Verlustes
werden im Gesellschafts-Vertrag geregelt.
Es kann eine feste Verzinsung der Einlage vereinbart werden.
Darüber sollte man sich jedoch nur freuen, wenn man sicher ist,
am Ende der Laufzeit auch die Einlage wirklich zurückzubekommen.
Was nützt einem ein fester Zins, wenn das Kapital eines Tages
durch Mißmanagement "verbraten" ist?
Verbraucher-Zentrale Brandenburg:
"Nachdem sich vor Jahren viele Bewohner eines Dorfes in
der Hoffnung auf versprochene 10% Rendite Verträge über eine
sogenannte stille Beteiligung mit der Firma ... abschlossen
und ihr ganzes Geld anlegten, war nach anfänglich hohen Ausschüttungen
nach 6 Jahren plötzlich Schluss: Es gab keine Zinsen mehr, dann
kam die Nachricht von der Firmenpleite."
Die Gewinn-Zuwendungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Stiller Gesellschafter: "ATypische" Stille Beteiligung
Man zahlt eine Einlage in das Wirtschafts-Unternehmen und wird
selbst im Unternehmen tätig.
Die Gewinn-Zuwendungen zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
(keine Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Würden Sie jemandem in der Fußgängerzone mehrere Zehntausend
EURO in die Hand drücken, wenn er sie anspricht und meint, er
würde dieses Geld ganz toll investieren? Natürlich nicht.
Genau das passiert bei einer Beteiligung an einem Unternehmen,
von dem man nur den Namen weiß, werbewirksamen Verkaufs-Prospekt
gesehen hat und die positiven Schilderungen des Verkäufers kennt,
der das alles macht, weil er fürs Vermitteln eine Provision bekommt
(nicht fürs Beraten!).
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Prüfung auf Seriösität von Unternehmens-Beteiligungen:
IHK-Sachverständige
Wissenswertes zum Thema Aktien.
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